Das Nutzungsrecht endet nach Ablauf der zum Zeitpunkt der Beisetzung gültigen Mindestruhefrist von derzeit 15 Jahren. Bei mehreren gleichzeitig erworbenen Plätzen endet die Nutzungsdauer mit Ablauf des zuletzt auslaufenden Nutzungsrechts (verbundene Nutzungsdauer).
Weitere Leistungen sind der Eintrag des ausgewählten Baumes in das Baumregister, ein Lageplan des Baumes im FriedWald sowie eine FriedWald-Urkunde als Grabnachweis.
Zudem haben Sie die Möglichkeit, auf der Namenstafel, die den Baum als Grabstätte kennzeichnet, genannt zu werden.
Wichtig: Sie erwerben eine Ruhestätte, die im FriedWald Elisenruhe in einer Wasserschutzzone liegt. Die Beisetzung am gewählten Baum erfolgt in einer unvergänglichen Edelstahlurne. Nach Ablauf der Ruhezeit wird die Asche in ein Areal hinter dem Andachtsplatz umgebettet. Bei jeder Bestattung entstehen Beisetzungskosten in Höhe von derzeit 725 Euro, die im Trauerfall zu entrichten sind. In diesem Preis enthalten sind die Edelstahlurne und die Umbettung nach Ablauf der Ruhezeit.